Die Lieferung bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden prüfen.
Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden wie folgt vorgehen:
25.Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen
26.Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des Transporteurs vermerken
27.Reklamation einleiten
|
| INFORMATION Jeden Mangel reklamieren, sobald dieser erkannt ist. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden. |
